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Meldepflicht: Müssen alle Unfälle polizeilich gemeldet werden?

Für Unfälle oder Schäden, deren Höhe den Betrag von 500,00 € überschreitet, besteht Meldepflicht. Sie müssen polizeilich gemeldet werden. Oft kann man selbst nicht die Schadenshöhe feststellen, ob der Schaden bereits höher ist als 500,00 € oder nicht. Deshalb sollte man auch im Zweifelsfall immer einen Unfall polizeilich melden. Unverzüglich sollte so ein Unfall bei der Polizei angezeigt werden. Unfälle, deren Verursacher nicht ermittelbar ist, da er Unfallflucht begangen hat, müssen ebenfalls der Polizei gemeldet werden.

Kommt es zu einem Unfall auf einem Parkplatz, indem man beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug rammt, dessen Fahrer nicht auffindbar ist, genügt es nicht, einen Zettel mit Telefonnummer und Anschrift an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dadurch würde man sich der Fahrerflucht strafbar machen. Man muss in diesem Falle den Unfall unverzüglich polizeilich melden. Dies ist unabhängig von der Höhe des Schadens.

Bei einem Unfall auf der Straße mit einem oder mehreren Unfallgegnern ist unverzüglich die Polizei zu informieren. Es ist bis zum Eintreffen der Polizei zu warten. Die Polizei stellt dabei auch fest, wen die Schuld trifft. Dies ist wichtig für die Haftpflichtversicherung und für Schäden, die die Kasko trägt. Verletzt man dabei die Meldepflicht, gilt dies als Unfallflucht. Die Polizei leitet Hilfemaßnahmen ein, sorgt für die Sicherung der Unfallstelle, regelt den Verkehr, nimmt eine Skizze des Unfalles auf und benachrichtigt den Verkehrsfunk. Sie nimmt eine Identitätsfeststellung der Beteiligten vor und muss gegebenenfalls auch Angehörige benachrichtigen.

Kommt es zu einem Wildschaden, besteht zusätzlich zur polizeilichen Meldepflicht auch immer Meldepflicht beim Forstamt oder beim Jagdpächter.