Wie verhalte ich mich bei einem Schaden im Ausland richtig?
Wenn ich in das Ausland reise mit dem eigenen Auto oder vorhabe, mir dort ein Auto zu mieten, informiere ich mich zuvor bei meiner Versicherung, welche Leistungen abgedeckt sind, wenn ich im Ausland unterwegs bin. Ich frage nach, ob bereits im Rahmen der Haftpflicht eine Mallorcapolice vorhanden ist. Ist sie nicht im Tarif enthalten, schließe ich eine Auslandsversicherung oder einen Schutzbrief ab, denn im Ausland sind oft die Deckungssummen der Versicherung geringer als in Deutschland. Auf einer Reise in das Ausland nehme ich die Grüne Karte mit als Nachweis des Versicherungsschutzes. Sie erspart bei einem Schaden im Ausland viel Aufwand. Anhand der Grünen Karte kann die Polizei alle erforderlichen Daten feststellen.
Kommt es zu einem Schaden im Ausland, so sichere ich die Unfallstelle ab, schalte die Warnblinkanlage ein und stelle das Warndreieck auf. Ich bitte eventuelle Zeugen, zu warten, bis die Polizei eintrifft. Ich informiere die Polizei und den Rettungsdienst und leiste Erste Hilfe. Von der Polizei verlange ich eine Durchschrift des Unfallprotokolls oder eine Unfallbestätigung, dies ist wichtig zur Vorlage bei der Versicherung in Deutschland. Bei einem Schaden im Ausland muss die Polizei die Schuld feststellen. Ich notiere mir die polizeilichen Kennzeichen der Unfallgegner und nach Möglichkeit auch Name, Anschrift und Telefonnummer. Marke, Typ und Farbe der Fahrzeuge sind ebenfalls von Bedeutung. Unfallzeitpunkt und Unfallhergang sind zu notieren und nach Möglichkeit Name der Versicherung der Unfallgegner und die Versicherungsscheinnummer. Angaben zur Haftpflichtversicherung des Unfallgegners findet man im Ausland häufig auf einer kleinen Plakette an der Windschutzscheibe des gegnerischen Fahrzeuges. Zur eigenen Protokollierung nutze ich den Europäischen Unfallbericht. Vom ADAC kann man die deutsche Fassung kostenlos beziehen, dies sollte noch vor der Reise beachtet werden. Es ist sinnvoll bei einem Schaden im Ausland, die Unfallstelle sowie beschädigte Fahrzeuge zu fotografieren.
Habe ich bei einem Schaden im Ausland körperliche Schäden davongetragen, lasse ich mir vom dortigen Arzt ein Attest ausstellen zur Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Zur Feststellung des Schadens am Fahrzeug ist es sinnvoll, das Fahrzeug bereits im Ausland von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Ich melde den Schaden noch vom Urlaubsort aus so schnell wie möglich meiner Versicherung. Meine Versicherung kann mich über die weitere Vorgehensweise beraten.
